Kilometervertrag oder Restwertvertrag
Kilometervertrag : Sie fahren das Fahrzeug einen bestimmten Zeitraum mit einer festgelegten Laufleistung (die vereinbarte Laufleistung kann auch innerhalb der Vertragslaufaufzeit noch geändert werden). Zum Vertragsende holen wir das Fahrzeug bundesweit kostenlos wieder bei Ihnen ab.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie den Kilometervertrag, wenn Sie Ihr Fahrzeug am Ende der Leasingzeit auf jeden Fall zurückgeben möchten.
Restwertvertrag: Sie fahren das Fahrzeug einen bestimmten Zeitraum und übernehmen es zum Schluß zum Restwert. Eine Anschlußfinanzierung des Restwertes ist möglich.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie den Restwertvertrag wenn Sie Ihr Fahrzeug am Ende der Leasingzeit übernehmen möchten, oder sich diese Option offenhalten möchten.
Verträge sollten eine GAP Deckung enthalten. Das sichert Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahl des Fahrzeugs zusätzlich ab, sodaß Ihnen hier keine Zusatzkosten entstehen können.
Die Leasingfahrzeuge werden normalerweise auf Sie oder Ihre Firma an Ihrem Wohnort / Firmensitz zugelassen.
Fahrzeugrückgabe Kilometervertrag:
Es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Sollte das Fahrzeug Abnutzungen oder Beschädigungen aufweisen die über einen ordungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, wird die Herstellung des ordungsgemäßen Zustandes dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
Vertragsende Restwertvertrag:
Zum Vertragsende Ihres Restwertrvertrages können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Vertrag benannten Restwert erwerben. Ferner haben Sie ein sog.Verkäuferbenennungsrecht, d.h. Sie können jemanden benennen der Ihr Fahrzeug erwerben möchte.
Eine Verwertung durch den Leasinggeber ist ebenfalls möglich. Sollte das Fahrzeug im Verkauf weniger erbringen als ursprünglich kalkuliert, ist der Leasingnehmer verpflichtet diesen Mindererlös auszugleichen. Sollte der Fahrzeugverkauf mehr erbringen als ursprünglich Kalkuliert, ist der Leasingnehmer zu 3/4 an diesem Mehrerlös beteiligt.